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Förderung für Heizungstausch (KfW 458)

Das Programm KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen" ist das zentrale Förderprogramm für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Bis zu 70 % der Investitionskosten werden bezuschusst.

Fördersätze im Überblick

FörderkomponenteSatzBedingung
Grundförderung30 %Umstieg auf klimafreundliche Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Fossile Heizung ≥ 20 Jahre oder Öl/Kohle/Nachtspeicher
Einkommensbonus30 %Zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 €
Maximum70 %Sätze werden addiert, bei 70 % gedeckelt

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Rechenbeispiel

Beispiel: Einfamilienhaus, neue Luft-Wasser-Wärmepumpe für 28.000 €, alte Gasheizung (22 Jahre), Einkommen 55.000 €:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (Gas-Heizung > 20 Jahre)
  • Einkommensbonus: 0 % (Einkommen > 40.000 €)
  • Gesamtfördersatz: 50 %
  • Förderbetrag: 14.000 €
  • Eigenanteil: 14.000 €

Berechne deinen individuellen Förderbetrag mit dem KfW-Förder-Check.

Welche Heizsysteme werden gefördert?

  • Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Biomasseheizung (Pellet, Hackschnitzel)
  • Solarthermie (nur als Hybridheizung)
  • Brennstoffzellenheizung
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Antrag Schritt für Schritt

  1. Energieberater beauftragen — Ein dena-zertifizierter Experte erstellt den Förderantrag
  2. Online-Antrag bei der KfW stellen — vor Beginn der Baumaßnahme
  3. Zusage abwarten — erst dann Auftrag vergeben
  4. Heizung einbauen lassen
  5. Verwendungsnachweis mit Rechnungen bei der KfW einreichen

Wichtige Hinweise

  • Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden
  • Eigenleistung ist nicht förderfähig
  • Die Förderung ist ein Zuschuss (keine Rückzahlung nötig)
  • Kombinierbar mit anderen Programmen (z. B. KfW 261 für Gesamtsanierung)

Nächste Schritte

  1. Prüfe deinen Förderanspruch
  2. Vergleiche die Heizungskosten
  3. Lies mehr über Wärmepumpen-Grundlagen