Förderung für Heizungstausch (KfW 458)
Das Programm KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen" ist das zentrale Förderprogramm für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Bis zu 70 % der Investitionskosten werden bezuschusst.
Fördersätze im Überblick
| Förderkomponente | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Umstieg auf klimafreundliche Heizung |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Fossile Heizung ≥ 20 Jahre oder Öl/Kohle/Nachtspeicher |
| Einkommensbonus | 30 % | Zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 € |
| Maximum | 70 % | Sätze werden addiert, bei 70 % gedeckelt |
Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Rechenbeispiel
Beispiel: Einfamilienhaus, neue Luft-Wasser-Wärmepumpe für 28.000 €, alte Gasheizung (22 Jahre), Einkommen 55.000 €:
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (Gas-Heizung > 20 Jahre)
- Einkommensbonus: 0 % (Einkommen > 40.000 €)
- Gesamtfördersatz: 50 %
- Förderbetrag: 14.000 €
- Eigenanteil: 14.000 €
Berechne deinen individuellen Förderbetrag mit dem KfW-Förder-Check.
Welche Heizsysteme werden gefördert?
- Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Biomasseheizung (Pellet, Hackschnitzel)
- Solarthermie (nur als Hybridheizung)
- Brennstoffzellenheizung
- Anschluss an ein Wärmenetz
Antrag Schritt für Schritt
- Energieberater beauftragen — Ein dena-zertifizierter Experte erstellt den Förderantrag
- Online-Antrag bei der KfW stellen — vor Beginn der Baumaßnahme
- Zusage abwarten — erst dann Auftrag vergeben
- Heizung einbauen lassen
- Verwendungsnachweis mit Rechnungen bei der KfW einreichen
Wichtige Hinweise
- Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden
- Eigenleistung ist nicht förderfähig
- Die Förderung ist ein Zuschuss (keine Rückzahlung nötig)
- Kombinierbar mit anderen Programmen (z. B. KfW 261 für Gesamtsanierung)
Nächste Schritte
- Prüfe deinen Förderanspruch
- Vergleiche die Heizungskosten
- Lies mehr über Wärmepumpen-Grundlagen